Einkommensteuerabzüge für Wohnraum auf Fuerteventura

Steuerpflichtige, die im Jahr 2022 ihren gewöhnlichen Wohnsitz im Gebiet der Autonomen Gemeinschaft der Kanarischen Inseln hatten, können die folgenden regionalen Abzüge in Anspruch nehmen:

  • Für Investitionen in den Erstwohnsitz
  • Für energetische Sanierungs- und Renovierungsarbeiten am Hauptwohnsitz
  • Für Arbeiten zur Anpassung der üblichen Wohnung für Menschen mit Behinderungen
  • Für die Anmietung eines ständigen Wohnsitzes
  • Für die Anmietung eines Hauptwohnsitzes in Verbindung mit bestimmten entgeltlichen Transaktionen

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